Parkordnung Test

Parken

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 km/h. Fußgänger haben stets Vorrang. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb des ausgewiesenen Besucherparkplatzes und nur für die Dauer des Besuches während der Parköffnungszeiten abgestellt werden.

Die Parkplätze sind für Besucher kostenfrei, es findet keine Bewachung oder Verwahrung der Fahrzeuge statt. Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge jeglicher Art über Nacht auf dem Parkplatz stehen zu lassen. Das Kampieren, Grillen und/oder Picknicken ist auf dem Gelände des Parks und auf den Parkplätzen nicht erlaubt.

Jedes Fahrzeug ist ordnungsgemäß abzuschließen. Der Park haftet nicht für Diebstähle, Schäden oder Unfälle von oder mit den auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen.

Richtige Kleidung und Schuhwerk

Je nachdem was Sie bei uns unternehmen möchten, sollten Sie bitte Ihre Kleidung und Schuhwerk wählen. Falls Sie unseren Naturpark erkunden wollen, ist festes Schuhwerk zu empfehlen, da die Waldwege aufgrund der Hanglage teilweise anspruchsvoll sind.

Regeln für die Benutzung von Fahrgeschäften

Unsere Fahrgeschäfte werden ständig gewartet und vom TÜV geprüft. Einige Anlagen dürfen Kinder erst ab einer Mindestgröße nutzen, teilweise gibt es auch eine Maximalgröße. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise an den Fahrgeschäften. Den Anweisungen des Bedienpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten. Ein technisch oder organisatorisch bedingter Betriebsausfall einzelner Attraktionen gibt keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt auch, wenn zum Schutz der Besucher der Betrieb einzelner oder aller Attraktionen witterungsbedingt einzustellen ist.

Die Absperrungen von Fahrgeschäften müssen strikt und immer beachtet werden, da ansonsten Gefahr für Leib und Leben besteht. Kinder dürfen niemals auf Absperrungen sitzen, über diese klettern oder darüber gehoben werden. Bitte lassen Sie stets die notwendige Sorgfalt walten.

Alkoholisierte Personen oder Personen unter Drogeneinfluss dürfen keine unserer Fahrgeschäfte benutzen. Die Nutzung einiger Fahrgeschäfte und Einrichtungen erfordert eine gute körperliche Verfassung und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sicherheitsvorrichtungen müssen benutzt und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Personen mit Herz-, Rücken- und ähnlichen gesundheitlichen Beschwerden dürfen nicht alle Fahrgeschäfte benutzen. Selbiges gilt für Personen, die eine körperliche Behinderung haben. Die Benutzung des Höllencoasters und der Superschaukel ist für Schwangere nicht gestattet.

Die Benutzung von Spielgeräte auf Spielplätzen ist Erwachsenen untersagt. Spezielle Altersvorgaben sind verbindlich und einzuhalten.

 

Wir behalten uns vor, bei schlechtem Wetter und/oder niedriger Besucheranzahl die einzelnen Fahrgeschäfte abwechselnd in Betrieb zu nehmen, so dass die Nutzung der Fahrgeschäfte in einem bestimmten zeitlichen Wechselrhythmus erfolgen kann (z.B. Fahrgeschäft alle 30 min für einen Zeitraum von 30 min geöffnet).

Liste der verbotenen Gegenstände

Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (z.B. Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. Stöcke, spitze, sperrige oder lose Gegenstände dürfen in den Attraktionen nicht mitgenommen werden.

Weiter ist das Mitführen und der Betrieb von Drohnen oder sonstigen ferngesteuerten Spielzeugen oder Geräten untersagt.

Tiere

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass im Interesse aller Parkbesucher das Mitbringen von Tieren nicht gestattet ist.

Dies gilt nicht für Blinden- oder Assistenzhunde mit entsprechenden Nachweis.