Parkordnung

Die Parkordnung regelt die Nutzungsbedingungen für den Edelwies Natur- und Freizeitpark, damit alle Besucher eine wunderschöne Zeit bei uns genießen können.

Mit Eintritt werden die Nutzungsbedingungen als verbindlich anerkannt. Der Edelwies Natur- und Freizeitpark (nachfolgend auch kurz „Park“) genannt befindet sich auf einem Privatgelände. Die nachfolgenden Bestimmungen dienen dazu, allen Gästen einen wunderschönen Tag ohne Sorgen zu ermöglichen. Die Regeln wurden nach Grundsätzen der Höflichkeit, der Sicherheit, des Respekts gegenüber anderen sowie der Umgebung erstellt. Alle Besucher sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und angemessenem Verhalten verpflichtet. Die Parkordnung ist an der Kasse sowie auf der Website verfügbar. Jeder Besucher, der den Park betritt stimmt der Geltung der Parkordnung zu. Die Geschäftsleitung ist berechtigt, jeden Besucher, der eine Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Anwesenden darstellt, den Zugang zum Park zu untersagen (Trunkenheit, etc.). Bei Verstößen gegen die Parkordnung wird man aufgefordert, den Park zu verlassen, ohne dass der Eintrittspreis zurückerstattet wird. Eltern und Begleitpersonen haben ihre Aufsichtspflichten sorgfältig wahrzunehmen und tragen Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Das Baden in den künstlichen wie natürlichen Seen oder das Betreten der gefrorenen Gewässer ist nicht erlaubt.

Parken

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 km/h. Fußgänger haben stets Vorrang. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb des ausgewiesenen Besucherparkplatzes und nur für die Dauer des Besuches während der Parköffnungszeiten abgestellt werden. Die Parkplätze sind für Besucher kostenfrei, es findet keine Bewachung oder Verwahrung der Fahrzeuge statt. Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge jeglicher Art über Nacht auf dem Parkplatz stehen zu lassen. Das Kampieren, Grillen und/oder Picknicken ist auf dem Gelände des Parks und auf den Parkplätzen nicht erlaubt. Jedes Fahrzeug ist ordnungsgemäß abzuschließen. Der Park haftet nicht für Diebstähle, Schäden oder Unfälle von oder mit den auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen.

Regeln für die Benutzung von Fahrgeschäften

Unsere Fahrgeschäfte werden ständig gewartet und vom TÜV geprüft. Einige Anlagen dürfen Kinder erst ab einer Mindestgröße nutzen, teilweise gibt es auch eine Maximalgröße. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise an den Fahrgeschäften. Den Anweisungen des Bedienpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten. Ein technisch oder organisatorisch bedingter Betriebsausfall einzelner Attraktionen gibt keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt auch, wenn zum Schutz der Besucher der Betrieb einzelner oder aller Attraktionen witterungsbedingt einzustellen ist. Die Absperrungen von Fahrgeschäften müssen strikt und immer beachtet werden, da ansonsten Gefahr für Leib und Leben besteht. Kinder dürfen niemals auf Absperrungen sitzen, über diese klettern oder darüber gehoben werden. Bitte lassen Sie stets die notwendige Sorgfalt walten. Alkoholisierte Personen oder Personen unter Drogeneinfluss dürfen keine unserer Fahrgeschäfte benutzen. Die Nutzung einiger Fahrgeschäfte und Einrichtungen erfordert eine gute körperliche Verfassung und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sicherheitsvorrichtungen müssen benutzt und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Personen mit Herz-, Rücken- und ähnlichen gesundheitlichen Beschwerden dürfen nicht alle Fahrgeschäfte benutzen. Selbiges gilt für Personen, die eine körperliche Behinderung haben. Die Benutzung des Höllencoasters und der Superschaukel ist für Schwangere nicht gestattet. Die Benutzung von Spielgeräte auf Spielplätzen ist Erwachsenen untersagt. Spezielle Altersvorgaben sind verbindlich und einzuhalten.

WECHSELBETRIEB – Bitte beachten
Bei schlechtem Wetter (zu kalt/zu nass/zu heiß), in der Nebensaison und/oder bei niedriger Besucheranzahl fahren einzelne Fahrgeschäfte in einem zeitlichen Wechselbetrieb, d.h. ein Bediener/eine Bedienerin betreut mehrere Fahrgeschäfte im zeitlichen Wechsel. Dies auch, da einige Fahrgeschäfte zwingend eine Mindestauslastung erfordern, um überhaupt fahren zu können, so beispielsweise die Superschaukel.

Wechselbetrieb 1: Superschaukel +Kinderkettenkarussell +Dual Wheel + Interaktive Bootsfahrt.

Wechselbetrieb 2: Elchreitbahn +Traktorbahn + Maibaumflieger.

Kein Wechselbetrieb: Höllencoaster und Standseilbahn „WieLi“, diese fahren durchgehend.

Bitte beachten Sie auch die Ausgänge/Schilder im Park und den Fahrgeschäften.

Liste der verbotenen Gegenstände

Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (z.B. Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. Stöcke, spitze, sperrige oder lose Gegenstände dürfen in den Attraktionen nicht mitgenommen werden. Weiter ist das Mitführen und der Betrieb von Drohnen oder sonstigen ferngesteuerten Spielzeugen oder Geräten untersagt.

Tiere

Hunde dürfen unter Einhaltung der folgenden Regeln mit in den Park genommen werden: – Auf dem gesamten Gelände des Edelwies Natur- und Freizeitpark gilt Leinenpflicht (kurze Leine, max. 2m, keine Ausziehleine) – Bitte nutzen Sie Kotbeutel für die Hinterlassenschaften des Hundes. Diese erhalten Sie an der Kasse oder an den im Park aufgestellten Spender. – Hunde dürfen nicht mit in die Fahrgeschäfte genommen werden. – Hunde dürfen nicht in die Tiergehege gehoben oder auf die Absperrungen gesetzt werden. – Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht angebunden werden. – Die Spielplätze sind für Hunde tabu. – Gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes über das Halten von Hunden haben keinen Zutritt zum Park. – Für Schäden, welche durch Hunde angerichtet werden, übernehmen wir keine Haftung. In solchen Fällen ist ausschließlich der/die Halter/in haftbar. – Den Weisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. – Wird ein Hund auffällig bzw. Verstößt der/die Halter/in gegen diese Regeln, behalten wir uns vor, den Hund und den/die Halter/in des Parkes zu verweisen, um Störungen der anderen Gäste zu vermeiden. Andere Tiere als Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.

Eintritt und Verlassen

Das Gelände des Edelwies Natur- und Freizeitpark darf nur mit gültiger Eintrittskarte am gekennzeichneten Eingang oberhalb des Parkplatzes betreten werden. Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer Aufsichtsperson zutrittsberechtigt. Nach dem Erwerb eines Tickets erhalten Sie an der Kasse ein Armbändchen als Zutritts- und Nutzungsberechtigung, welches während des Aufenthaltes getragen werden muss und nicht weitergegeben werden darf. Alle Tickets sind gültig während des Zeitraums des Aufenthalts am jeweiligen Tag und können vorab online in unserem Shop erworben werden. Kinder unter 100 cm Körpergröße haben freien Eintritt. Unsere Tages- und Abendtickets sowie Saisonkarte berechtigen zur Nutzung aller Attraktionen (Ausnahme Münzbagger). Das Basisticket sowie die Basis-Saisonkarten ermächtigen nicht zur Nutzung folgender Attraktionen: Coaster, Superschaukel, Maibaumflieger, Traktorbahn, Elchreitbahn, Dual-Wheel-Riesenrad, interaktive Bootsfahrt, Kettenflieger, Münzbagger. Die Geschäftsleitung behält sich jederzeit das Recht vor, den Öffnungszeitraum und die Öffnungszeiten des Parks zu ändern und gegebenenfalls den Zugang zum Park auf bestimmte Gruppen zu beschränken. Dem Besucher wird empfohlen, vor dem Besuch des Parks die Website einzusehen. Wird die Kapazität des Parks überschritten, ist der Park berechtigt, weiteren Besuchern den Zugang zum Park zu verweigern. Für jeweils 10 Kinder ist mindestens eine Begleitperson erforderlich.   Alle Besucher müssen den Park spätestens zur Schließzeit verlassen, andernfalls ist deren Anwesenheit strafbar. Die Besucher sind damit einverstanden, auf Aufforderung von Mitarbeitern des Parks beim Betreten den Inhalt von Taschen, Rucksäcken und anderen Behältnissen, die sie mit in das Parkgelände nehmen möchten, zu zeigen. Bei gegebenem Anlass werden zusätzlich auch Personenkontrollen durchgeführt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie um Verständnis und Mithilfe. Die Kontrollen dienen Ihrer und aller Sicherheit.

Rauchen/Cannabis

Das Rauchen ist in den Restaurants, den Attraktionen, sämtlichen Wartebereichen und bei Menschenansammlungen untersagt. Aufgrund des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist der Konsum von Cannabis auf unserem gesamten Gelände untersagt.

Bekleidung

Die Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Das Tragen von Oberbekleidung, Schuhen und zumindest Shorts ist erforderlich. Bei der Benutzung des Sprayparks und des Wasserspielplatzes ist auf eine angemessene Badebekleidung zu achten. Das Tragen von Masken – außer Covid-19-Schutzmasken – oder das vollständige Verhüllen des Gesichts – mit Ausnahme religiöser Gründe – ist verboten. Falls Sie unseren Naturpark erkunden wollen, ist festes Schuhwerk zu empfehlen, da die Waldwege aufgrund der Hanglage teilweise anspruchsvoll sind.

Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen

Werbung und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Kundgaben, Meinungsumfragen, etc. ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung auf unserem Areal gestattet. Das Aufhängen von Plakaten und das Verteilen von Broschüren ist nicht gestattet.

Film- und Fotoaufnahmen, Videoüberwachung

Eigene Film- und Fotoaufnahmen ohne kommerzielle Nutzungsabsicht sind – mit Ausnahme beim Betrieb schnellerer Attraktionen – erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Geschäftsleitung möglich. Auf allen schnelleren Fahrgeschäften ist das Filmen mit Handys oder anderen Kameras untersagt. Eine Actioncam (z.B. GoPro) können Sie nur verwenden, wenn diese an einem hierfür geeigneten Brustgurt am Körper befestigt und vor allem gesichert ist. Den Anweisungen des Personals ist hierbei stets Folge zu leisten. Der Edelwies Natur- und Freizeitpark ist zum Schutz der Besucher, Anlagen und Einrichtungen teilweise videoüberwacht. Regelmäßig werden im Edelwies Natur- und Freizeitpark Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Die Bereiche bzw. Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen oder Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird

Haftungsbeschränkung

Der Edelwies Natur- und Freizeitpark haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch den Edelwies Natur- und Freizeitpark oder dessen Mitarbeiter verursacht wurden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Fehlern, wie auch die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, bleibt davon unberührt. Der Edelwies Natur- und Freizeitpark haftet nicht für Gegenstände, die auf dem Parkgelände abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände (beispielsweise Handys, Schmuck, Fotoapparate, Kameras, Kleidungsstücke etc.), die während der Benutzung von Fahrgeschäften, Attraktionen oder Einrichtungen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.

Schadensmeldung

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Kasse. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

Hausrecht

Der Edelwies Natur- und Freizeitpark ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.

Sauberkeit

Jeder Besucher des Parks verpflichtet sich, sich während seines Aufenthalts im Park umweltfreundlich zu verhalten: Abfälle werden in die dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Behälter entsorgt. Die Besucher dürfen sich nur auf den abgegrenzten Wegen aufhalten. Die Absperrungen, Pflanzen und Blumen und Rasenflächen sind zu respektieren.

Öffnungszeiten

Unsere jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage. Wir behalten uns vor, witterungsbedingt oder aus sonstigen Gründen – auch kurzfristige – Änderungen vorzunehmen. Bitte informieren Sie sich bei schlechtem Wetter auf unserer Homepage, ob der Park witterungsbedingt geschlossen ist, damit Sie nicht unnötig anreisen.