Größenfreigaben

Bitte beachten Sie, dass es zu Ihrer eigenen Sicherheit für die meisten Attraktionen Größenfreigaben gibt, welche vom TÜV und vom Hersteller vorgegeben sind und stets befolgt werden müssen. Bitte beachten Sie hierzu auch die einzelnen Hinweisschilder und Messlatten vor den jeweiligen Fahrgeschäften.

FOLGENDE GRÖSSENFREIGABEN GIBT ES DERZEIT BEI UNSEREN FAHRGESCHÄFTEN:

Fahrgeschäft Freigabe mit Begleitung ab Freigabe ohne Begleitung ab:
Höllencoaster 100 cm 135 cm
Maibaumflieger 105 cm 120 cm
Elchreitbahn 84 cm 110 cm
Traktorbahn keine 110 cm
Superschaukel 100 cm 120 cm
Dual Wheel keine 120 cm
Interaktive Bootsfahrt keine 130 cm
Standseilbahn WieLi keine 135 cm